Serviceangebote
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Word- oder StarOffice Datei |
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| Anmeldung zur Sprechstunde | Anmeldung zur Sprechstunde | |
| Krankmeldung/Entschuldigung | Krankmeldung/Entschuldigung | |
| Unterrichtsbefreiungsantrag | Unterrichtsbefreiungsantrag | |
| Hinweis:
Dauert eine Erkrankung länger als 3 Tage, dann kann die Schule die
Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen............ (Auszug aus der RSO §39 Absatz2; siehe unten) |
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| Sportbefreiung | Sportbefreiung | |
| Einsicht in Stegreifaufgaben | Einsicht in Stegreifaufgaben | |
| Hausordnung (aktualisiert März 2012) | ||
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Erfassungsbogen
zum
Vollzug des Schulwegkostenfreiheits- gesetzes für Ldks. A'burg |
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Schulbesuch (vgl.
Art. 56 BayEUG) (1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Im Fall fernmündlicher Verständigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. (2) Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. (3) Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. Den Schülerinnen und Schülern ist ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben. |